Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 30. August 2023, Az. 20 A 2384/20) hat erstmals präzisiert, wie sicher Waffenschrankschlüssel aufbewahrt werden müssen. Der entscheidende Satz aus dem Urteil lautet: „Denn die Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.“ Demnach entspricht die Aufbewahrung des Schlüssels in der Hosentasche, in einem unzertifizierten Behältnis oder in einem Bankschließfach nicht mehr den waffenrechtlichen Anforderungen. Waffenschrankschlüssel müssen genauso sicher aufbewahrt werden wie die Waffe selbst.
Beim Kauf eines neuen Waffenschranks empfehlen wir ein Modell mit Elektronikschloss.
Falls Sie bereits einen Waffenschrank mit Doppelbartschloss besitzen und den Schlüssel gesetzeskonform sicher in einem Tresor aufbewahren möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden kompakten Modelle mit Elektronikschloss:
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